Unfallversicherung private, Definition Unfall: Unterschied zwischen den Versionen

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👁 Siehe auch: [[Unfallversicherung private, Eigenbewegungsschaden |Eigenbewegungsschaden ]]  <br />
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👁 Siehe auch: [[Unfallversicherung private, Insektenstich |Insektenstich ]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Unfallversicherung private, Insektenstich ]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Unfallversicherung private, Sturz ]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Unfallversicherung private, Sturz ]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Unfallversicherung private, erhöhte Kraftanstrengung ]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Unfallversicherung private, erhöhte Kraftanstrengung ]]  <br />

Version vom 9. März 2021, 10:17 Uhr

Nach der Definition der Versicherer: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." Treffen alle Punkte zu ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet.


👁 Siehe auch: Eigenbewegungsschaden
👁 Siehe auch: Unfallversicherung private, Insektenstich
👁 Siehe auch: Unfallversicherung private, Sturz
👁 Siehe auch: Unfallversicherung private, erhöhte Kraftanstrengung


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Schlagwort: Unfallversicherung private, private Unfallversicherung, wann liegt ein Unfall vor, Unfalldefinition, Unfallbegriff
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