Unfallversicherung private, Definition Unfall: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach der Definition der Versicherer: '''"Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."
Nach der Definition der Versicherer: '''"Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."
Nur dann, wenn alle Punkte zutreffen, ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet.
Treffen alle Punktes ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet.





Version vom 4. März 2021, 17:15 Uhr

Nach der Definition der Versicherer: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." Treffen alle Punktes ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet.


👁 Siehe auch: Eigenbewegungsschaden
👁 Siehe auch: Insektenstich
👁 Siehe auch: Unfallversicherung private, Sturz
Schlagwort: Unfallversicherung private, private Unfallversicherung, wann liegt ein Unfall vor, Unfalldefinition, Unfallbegriff


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