Unfallversicherung private, Ausschlüsse

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Die Ausschlüsse in der privaten Unfallversicherung:

nicht versicherbare Personen

  • Personen, die als geistig behindert oder psychotisch geltenden
  • Personen, die als dauernd Schwer- bzw. Schwerstpflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung eingestuft sind

nicht versicherbare Ereignisse

  • Unfälle aufgrund von vorsätzlichen Straftaten und/oder deren versuche
  • Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen aufgrund von Trunkenheit, Schlaganfall, epileptischer Anfälle oder Krampfanfälle
  • Unfälle im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen
  • Unfälle der versicherten Person als Luftfahrzeugführer oder als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges
  • Unfälle als Teilnehmer einer Fahrtveranstaltungen, deren Zweck die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ist, inklusive deren Übungsfahrten
  • Unfälle im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang von Kernenergie

ausgeschlossene Gesundheitsschädigungen

  • Gesundheitsschädigungen aufgrund von Strahlen
  • Gesundheitsschädigungen aufgrund von Heilmaßnahmen oder Eingriffen am Körper der versicherten Person
  • Gesundheitsschädigungen durch Infektion, mit außer die Infektionsklausel ist vereinbart
  • Gesundheitsschädigungen aufgrund der Einnahme von flüssigen oder festen Stoffen durch den Schlund
  • Gesundheitsschädigungen aufgrund krankhafter Störungen ausgelöst durch psychische Reaktionen
  • Bauch- oder Unterleibsbrüche
  • Gesundheitsschädigungen an Bandscheiben und Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen



Schlagwort: Unfallversicherung Ausschluss, Unfallversicherung Ausschlüsse