Unfallversicherung private, Ausschlüsse

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  • nicht versicherbare Personen

- Personen, die als geistig behindert oder psychotisch geltenden
- Personen, die als dauernd Schwer- bzw. Schwerstpflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung eingestuft sind


  • nicht versicherbare Ereignisse

- Unfälle aufgrund von vorsätzlichen Straftaten und/oder deren Versuche
- Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen, Trunkenheit, Schlaganfall, epileptischer Anfälle o. Krampfanfälle
- Unfälle im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen
- Unfälle der versicherten Person als Luftfahrzeugführer oder als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges
- als Teilnehmer von Fahrtveranstaltungen, zum Zweck einer Höchstgeschwindigkeit, inklusive deren Übungsfahrten
- Unfälle im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang von Kernenergie


  • ausgeschlossene Gesundheitsschädigungen

- Gesundheitsschädigungen aufgrund von Strahlen
- Gesundheitsschädigungen aufgrund von Heilmaßnahmen oder Eingriffen am Körper der versicherten Person
- Gesundheitsschädigungen durch Infektion, mit außer die Infektionsklausel ist vereinbart
- Gesundheitsschädigungen aufgrund der Einnahme von flüssigen oder festen Stoffen durch den Schlund
- Gesundheitsschädigungen aufgrund krankhafter Störungen ausgelöst durch psychische Reaktionen
- Bauch- oder Unterleibsbrüche
- Gesundheitsschädigungen an Bandscheiben und Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen


Die Angebote, Bedingungen der Versicherer sind zum Teil unterschiedlich. Der eine oder andere Ausschluss ist in wenigen Fällen mitversichert.



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Schlagwort: Unfallversicherung Ausschluss, Unfallversicherung Ausschlüsse
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