Unfallversicherung private, Ausschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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Ausschlüsse der privaten Unfallversicherung:
* '''nicht versicherbare Personen'''<br />


'''nicht versicherbare Personen'''
- Personen, die als geistig behindert oder psychotisch geltenden<br />
* Personen, die als geistig behindert oder psychotisch geltenden
- Personen, die als dauernd Schwer- bzw. Schwerstpflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung eingestuft sind<br />
* Personen, die als dauernd Schwer- bzw. Schwerstpflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung eingestuft sind


'''nicht versicherbare Ereignisse'''
* Unfälle aufgrund von vorsätzlichen Straftaten und/oder deren versuche
* Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen aufgrund von Trunkenheit, Schlaganfall, epileptischer Anfälle oder Krampfanfälle
* Unfälle im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen
* Unfälle der versicherten Person als Luftfahrzeugführer oder als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges
* Unfälle als Teilnehmer einer Fahrtveranstaltungen, deren Zweck die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ist, inklusive deren Übungsfahrten
* Unfälle im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang von Kernenergie


'''ausgeschlossene Gesundheitsschädigungen'''
* '''nicht versicherbare Ereignisse'''<br />
* Gesundheitsschädigungen aufgrund von Strahlen
 
* Gesundheitsschädigungen aufgrund von Heilmaßnahmen oder Eingriffen am Körper der versicherten Person
- Unfälle aufgrund von vorsätzlichen Straftaten und/oder deren versuche<br />
* Gesundheitsschädigungen durch Infektion, mit außer die Infektionsklausel ist vereinbart
- Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen aufgrund von Trunkenheit, Schlaganfall, epileptischer Anfälle oder Krampfanfälle<br />
* Gesundheitsschädigungen aufgrund der Einnahme von flüssigen oder festen Stoffen durch den Schlund
- Unfälle im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen<br />
* Gesundheitsschädigungen aufgrund krankhafter Störungen ausgelöst durch psychische Reaktionen
- Unfälle der versicherten Person als Luftfahrzeugführer oder als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges<br />
* Bauch- oder Unterleibsbrüche
- Unfälle als Teilnehmer einer Fahrtveranstaltungen, deren Zweck die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ist, inklusive deren Übungsfahrten<br />
* Gesundheitsschädigungen an Bandscheiben und Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen<br />
- Unfälle im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang von Kernenergie<br />
 
 
* '''ausgeschlossene Gesundheitsschädigungen'''<br />
 
- Gesundheitsschädigungen aufgrund von Strahlen<br />
- Gesundheitsschädigungen aufgrund von Heilmaßnahmen oder Eingriffen am Körper der versicherten Person<br />
- Gesundheitsschädigungen durch Infektion, mit außer die Infektionsklausel ist vereinbart<br />
- Gesundheitsschädigungen aufgrund der Einnahme von flüssigen oder festen Stoffen durch den Schlund<br />
- Gesundheitsschädigungen aufgrund krankhafter Störungen ausgelöst durch psychische Reaktionen<br />
- Bauch- oder Unterleibsbrüche<br />
- Gesundheitsschädigungen an Bandscheiben und Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen<br />





Version vom 25. Mai 2018, 07:10 Uhr


  • nicht versicherbare Personen

- Personen, die als geistig behindert oder psychotisch geltenden
- Personen, die als dauernd Schwer- bzw. Schwerstpflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung eingestuft sind


  • nicht versicherbare Ereignisse

- Unfälle aufgrund von vorsätzlichen Straftaten und/oder deren versuche
- Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen aufgrund von Trunkenheit, Schlaganfall, epileptischer Anfälle oder Krampfanfälle
- Unfälle im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen
- Unfälle der versicherten Person als Luftfahrzeugführer oder als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges
- Unfälle als Teilnehmer einer Fahrtveranstaltungen, deren Zweck die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ist, inklusive deren Übungsfahrten
- Unfälle im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang von Kernenergie


  • ausgeschlossene Gesundheitsschädigungen

- Gesundheitsschädigungen aufgrund von Strahlen
- Gesundheitsschädigungen aufgrund von Heilmaßnahmen oder Eingriffen am Körper der versicherten Person
- Gesundheitsschädigungen durch Infektion, mit außer die Infektionsklausel ist vereinbart
- Gesundheitsschädigungen aufgrund der Einnahme von flüssigen oder festen Stoffen durch den Schlund
- Gesundheitsschädigungen aufgrund krankhafter Störungen ausgelöst durch psychische Reaktionen
- Bauch- oder Unterleibsbrüche
- Gesundheitsschädigungen an Bandscheiben und Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen



Schlagwort: Unfallversicherung Ausschluss, Unfallversicherung Ausschlüsse