Unfallversicherung private, Übergangsleistung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „ Bis zur Fälligkeit einer Invaliditätsleistung kann schon eine Weile vergehen. Um diese Zeit zu überbrücken, kann zusätzlich eine Übergangsleistung verei…“)
 
Zeile 1: Zeile 1:


Bis zur Fälligkeit einer Invaliditätsleistung kann schon eine Weile vergehen. Um diese Zeit zu überbrücken, kann zusätzlich eine Übergangsleistung vereinbart werden.  Die Übergangsleistung beträgt mindestens 10 % der Versicherungssumme, kann aber auch höher vereinbart werden.
Bis zur Fälligkeit einer Invaliditätsleistung kann schon eine Weile vergehen. Um diese Zeit zu überbrücken, kann zusätzlich eine Übergangsleistung vereinbart werden.  Die Übergangsleistung beträgt mindestens 10 % der Versicherungssumme, kann aber auch höher vereinbart werden.
👁 Siehe auch: [[Unfallversicherung private, VERSICHERUNGSVERGLEICH]]  <br />
Schlagwort: <br />
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Unfallversicherung private| Alle Einträge zur '''privaten Unfallversicherung''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Unfallversicherung private | zur '''Hauptseite''']]
<center>{{bimpimV02}}
-.-.-.
[[Category:Unfallversicherung private]][[Category:PIM]]
.-.-.-.

Version vom 18. Juli 2018, 07:59 Uhr

Bis zur Fälligkeit einer Invaliditätsleistung kann schon eine Weile vergehen. Um diese Zeit zu überbrücken, kann zusätzlich eine Übergangsleistung vereinbart werden. Die Übergangsleistung beträgt mindestens 10 % der Versicherungssumme, kann aber auch höher vereinbart werden.


👁 Siehe auch: Unfallversicherung private, VERSICHERUNGSVERGLEICH
Schlagwort:


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur privaten Unfallversicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png











-.-.-.


















.-.-.-.