Unfallversicherung gesetzliche, versicherter Personenkreis: Unterschied zwischen den Versionen

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Mitglieder der gesetzlichen Unfallversicherung sind
Mitglieder, Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung sind


- Beschäftigte,<br />
- Beschäftigte,<br />

Version vom 24. März 2018, 12:24 Uhr

Mitglieder, Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung sind

- Beschäftigte,
- Kind, das eine Kindertagesstätte oder einen Kindergarten besucht,
- Schüler,
- Student,
- Auszubildender,
- Landwirt,
- Pflegeperson,
- Helfer bei Unglücksfällen,
- Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz,
- Blutspender oder Organspender,
- Unternehmer,
- Selbstständiger oder Freiberufler,
- mitarbeitende Ehegatten.