Unfallversicherung gesetzliche, versicherter Personenkreis: Unterschied zwischen den Versionen

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Mitglieder der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) sind
Mitglieder der gesetzlichen Unfallversicherung sind


- Beschäftigte<br />
- Beschäftigte,<br />
- Kind, das eine Kindertagesstätte oder einen Kindergarten besucht<br />
- Kind, das eine Kindertagesstätte oder einen Kindergarten besucht,<br />
- Schüler<br />
- Schüler,<br />
- Student<br />
- Student,<br />
- Auszubildender<br />
- Auszubildende,r<br />
- Landwirt<br />
- Landwirt,<br />
- Pflegeperson<br />
- Pflegeperson,<br />
- Helfer bei Unglücksfällen<br />
- Helfer bei Unglücksfällen,<br />
- Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz<br />
- Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz,<br />
- Blutspender oder Organspender<br />
- Blutspender oder Organspender,<br />
- Unternehmer<br />
- Unternehme,r<br />
- Selbstständiger oder Freiberufler<br />
- Selbstständiger oder Freiberufler,<br />
- mitarbeitende Ehegatten<br />
- mitarbeitende Ehegatten.<br />

Version vom 24. März 2018, 10:28 Uhr

Mitglieder der gesetzlichen Unfallversicherung sind

- Beschäftigte,
- Kind, das eine Kindertagesstätte oder einen Kindergarten besucht,
- Schüler,
- Student,
- Auszubildende,r
- Landwirt,
- Pflegeperson,
- Helfer bei Unglücksfällen,
- Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz,
- Blutspender oder Organspender,
- Unternehme,r
- Selbstständiger oder Freiberufler,
- mitarbeitende Ehegatten.