Unfallversicherung gesetzliche, Elternzeit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
Zeile 1: Zeile 1:
XXX


Wird während der Elternzeit ab und an gearbeitet, bleibt der Versicherte weiterhin gesetzlich versichert. Die gilt auch während einer Weiterbildung.
Wird während der Elternzeit ab und an gearbeitet, bleibt der Versicherte weiterhin gesetzlich versichert. Die gilt auch während einer Weiterbildung.
<'''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >  <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Unfallversicherung gesetzliche | Alle Einträge zur '''gesetzlichen Unfallversicherung''' anzeigen]] <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Unfallversicherung gesetzliche| zur '''Hauptseite''']]
<center>{{bimpimV02}}
.-.-.-.
[[Category:Unfallversicherung gesetzliche]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 25. März 2018, 08:49 Uhr

Wird während der Elternzeit ab und an gearbeitet, bleibt der Versicherte weiterhin gesetzlich versichert. Die gilt auch während einer Weiterbildung.


<zurück Einträge vorwärts >    Alle Einträge zur gesetzlichen Unfallversicherung anzeigen   zur Hauptseite 


Bim pim v02.png












.-.-.-.