Unfallversicherung gesetzliche, Elternzeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Wird während der Elternzeit ab und an gearbeitet, bleibt der Versicherte weiterhin gesetzlich versichert. Die gilt auch während einer Weiterbildung.
 
 
 
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Aktuelle Version vom 25. März 2018, 08:49 Uhr

Wird während der Elternzeit ab und an gearbeitet, bleibt der Versicherte weiterhin gesetzlich versichert. Die gilt auch während einer Weiterbildung.


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