Unfallversicherung gesetzliche: Unterschied zwischen den Versionen

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Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zur '''Sozialversicherung'''. Im siebten Sozialgesetzubuch  [ [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/SGBVII] ]  sind die gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine '''Pflichtversicherung'''.
Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zur '''Sozialversicherung'''. Im siebten Sozialgesetzubuch  [[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/SGBVII]]  sind die gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine '''Pflichtversicherung'''.





Version vom 25. März 2018, 09:51 Uhr

Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zur Sozialversicherung. Im siebten Sozialgesetzubuch [[1]] sind die gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung.


👁 Siehe auch: Pflichtversicherung

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