Unfallversicherung gesetzliche: Unterschied zwischen den Versionen

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Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zur '''Sozialversicherung'''. Im siebten Sozialgesetzubuch (SGBVII) sind die gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine '''Pflichtversicherung'''.
Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zur '''Sozialversicherung'''. Im siebten Sozialgesetzubuch (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/SGBVII) sind die gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine '''Pflichtversicherung'''.





Version vom 25. März 2018, 09:49 Uhr

Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zur Sozialversicherung. Im siebten Sozialgesetzubuch (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/SGBVII) sind die gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung.


👁 Siehe auch: Pflichtversicherung

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