Unfallversicherung gesetzliche: Unterschied zwischen den Versionen

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Die gesetzliche Unfallversicherung ist der Sozialversicherung zugeordnet.
Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zur Sozialversicherung. Im siebten Sozialgesetzubuch (SGBVII) sind die gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung.
 
 
'''Zweck der gesetzlichen Unfallversicherung'''
 
Der Hauptzweck liegt bei der Verhütung von
 
* Arbeitsunfällen 
* Berufskrankheiten 
* arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
 
Sowie die Wiederherstellung der Gesundheit nach einem Unfall oder Berufskrankheit des Versicherten mit allen geeigneten Mitteln.  
 
 
'''Weitere Aufgaben sind'''
 
* Gewährung von Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalls 
* Beratung und Aufsicht der Mitgliedsbetriebe für den Bereich Arbeitssicherheit 
* Unfallverhütung der Arbeitnehmer 
* Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer (Prävention)
 
 
'''Mitglieder der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) sind'''
 
* Beschäftigte 
* Kind, das eine Kindertagesstätte oder einen Kindergarten besucht 
* Schüler 
* Student 
* Auszubildender 
* Landwirt 
* Pflegeperson 
* Helfer bei Unglücksfällen 
* Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz 
* Blutspender oder Organspender 
* Unternehmer 
* Selbstständiger oder Freiberufler 
* mitarbeitende Ehegatten
 
 
'''Voraussetzungen zur Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung'''
 
Unter den Begriff Arbeitsunfall fällt nicht automatisch jeder Unfall, der auf dem Arbeitsweg - hin oder zurück - oder am Beschäftigungsort eingetreten ist. Ebenso ist eine Berufskrankheit nicht automatisch dann, wenn die Erkrankung im Zusammenhang mit der Arbeit auftritt.
 
Es müssen viele Einzelheiten und Besonderheiten berücksichtitgt werden. Unter anderem hat der Gesetzgeber einen Katalog zusammengestellt, der Berufskrankheiten beinhaltet. Diese sind u.a. Erkrankungen durch/an:
 
* Blei oder seine Verbindungen 
* Quecksilber oder seine Verbindungen 
* Chrom oder seine Verbindungen 
* Cadmium oder seine Verbindungen 
* Mangan oder seine Verbindungen 
* Thallium oder seine Verbindungen 
* Vanadium oder seine Verbindungen 
* Arsen oder seine Verbindungen 
* Phosphor oder seine anorganischen Verbindungen 
* Beryllium oder seine Verbindungen 
* Kohlenmonoxid 
* Schwefelwasserstoff 
* Schleimhautveränderung, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine 
* Halogenkohlenwasserstoffe 
* Benzol, seine Homologe oder durch Styrol 
* Nitro- oder Aminoverbindungen des Benzols oder seiner Homologe oder ihrer Abkömmlinge 
* Schwefelkohlenstoff 
* Methlyalkohol (Methanol) 
* organische Phosphorverbindungen 
* Fluor oder seine Verbindungen 
* Salpetersäureester 
* Halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylaryloxide 
* Halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylarylsulfide 
* Der Zähne durch Säuren 
* Hornhautschädigungen des Auges durch Benzochinon 
* Paratertiär-Butylphenol 
* Isocyanate, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können 
* Leber durch Dimethylformamid 
* Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische 
* Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol 
* Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können 
* Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeiten 
* Erkrankungen durch Erschütterung bei Arbeit mit Druckluftwerkzeugen oder gleichartig wirkenden Werkzeugen oder Maschinen 
* Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können 
* Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel durch ständigen Druck 
* Druckschädigung der Nerven 
* Abrißbrüche der Wirbelfortsätze 
* Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können 
* Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule durch langjähriges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können 
* Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjährige, vorwiegend vertikale Einwirkung von Ganzkörperschwingungen im Sitzen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können 
* Erhöhte Zahnabrasionen durch mehrjährige quarzstaubbelastende Tätigkeit 
* Gonarthrose durch eine Tätigkeit im Knien oder vergleichbarer Kniebelastung mit einer kumulativen Einwirkungsdauer während des Arbeitslebens von mindestens 13 000 Stunden und einer Mindesteinwirkungsdauer von insgesamt einer Stunde pro Schicht 
* Erkrankungen durch Arbeit in Druckluft 
* Lärmschwerhörigkeit 
* Grauer Star durch Wärmestrahlung 
* Erkrankungen durch ionisierende Strahlen 
* Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war 
* Wurmkrankheit der Bergleute, verursacht durch Ankylostoma duodenale oder Strongyloides stercoralis 
* Tropenkrankheiten, Fleckfieber 
* Quarzstaublungenerkrankung (Silikose) 
* Quarzstaublungenerkrankung in Verbindung mit aktiver Lungentuberkulose (Siliko-Tuberkulose) 
* Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankungen der Pleura 
* Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Perikards 
* Tieferen Atemwege und der Lungen durch Aluminium oder seine Verbindungen 
* Lungenfibrose durch Metallstäube bei der Herstellung oder Verarbeitung von Hartmetallen 
* Tieferen Atemwege und der Lungen durch Thomasmehl (Thomasphosphat) 
* Bösartige Neubildungen der Atemwege und der Lungen durch Nickel oder seine Verbindungen 
* Bösartige Neubildungen der Atemwege und der Lungen durch Kokereirohgase 
* Chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter Tage im Steinkohlebergbau bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von in der Regel 100 Feinstaubjahren [(mg/m³) x Jahre] 
* Lungenkrebs durch die Einwirkung von kristallinem Siliziumdioxid (SiO2) bei nachgewiesener Quarzstaublungenerkrankung (Silikose oder Siliko-Tuberkulose) 
* Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe 
* Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis 
* Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen (Siderofibrose) 
* Exogenallergische Alveolitis 
* Tieferen Atemwege und der Lungen durch Rohbaumwoll-, Rohflachs- oder Rohhanfstaub (Byssinose) 
* Adenokarzinome der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen durch Stäube von Eichen- oder Buchenholz 
* Allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen (einschließlich Rhinopathie) 
* Chemischirritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen 
* Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben 
* Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe 
* Augenzittern der Bergleute
 
 
'''Nachfolgende Geldleistungen sieht das SGB VII vor'''
 
* Verletztengeld 
* Verletztenrente 
* Abfindungszahlung 
* Pflegegeld 
* Übergangsgeld 
* Hinterbliebenenrente 
* Erstattung von Überführungskosten 
* Sterbegeld 
* Mehrleistungen für ehrenamtlich Tätige 
* Beihilfe
 
 
'''Träger der gesetzlichen Unfallversicherung'''
 
* BG Holz und Metall (BGHM) 
* BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) 
* BG Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) 
* BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) 
* BG Handel und Warendistribution (BGHW), Verwaltungs-BG (VBG) 
* BG für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) 
* BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) 
* BG Bau (BG BAU) 
* Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) 
* Unfallkasse des Bundes (UK-Bund) 
* Eisenbahn-Unfallkasse (EUK) 
* Unfallkasse Post und Telekom (UK PT) 
* Unfallkassen der Länder 
* Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen der Gemeinden 
* Feuerwehr-Unfallkassen (FUK) 
* gemeinsame Unfallkassen für den landes- und den kommunalen Bereich
 
 
 
Schlagwort:
 
 
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Version vom 25. März 2018, 08:35 Uhr


Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zur Sozialversicherung. Im siebten Sozialgesetzubuch (SGBVII) sind die gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung.