Umwelthaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Betriebshaftpflichtversicherung ist bei vielen Unternehmen obligatorisch. Insbesondere bei Unternehmen aus den Bereichen Chemie, Bau und Maschinenbau ist die Umwelthaftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Oftmals ist diese jedoch nicht in der Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet und muss separat versichert werden.




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Der örtliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes der Umwelthaftpflichtversicherung besteht für Anlagen mit Standort innerhalb Deutschlands. Ebenso besteht Versicherungsschutz für Schäden im Ausland, die durch Anlagen mit Standort in Deutschland entstehen.
Der örtliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes der Umwelthaftpflichtversicherung besteht für Anlagen mit Standort innerhalb Deutschlands. Ebenso besteht Versicherungsschutz für Schäden im Ausland, die durch Anlagen mit Standort in Deutschland entstehen.


Die Betriebshaftpflichtversicherung ist bei vielen Unternehmen obligatorisch. Insbesondere bei Unternehmen aus den Bereichen Chemie, Bau und Maschinenbau ist die Umwelthaftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Oftmals ist diese jedoch nicht in der Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet und muss separat versichert werden.





Version vom 7. Dezember 2019, 09:01 Uhr


Die Umwelthaftpflichtversicherung sichert die gesetzliche Haftpflicht des versicherten Unternehmens für Folgeschäden aus Umwelteinwirkungen ab. Diese leistet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus Umwelteinwirkungen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehrt der Versicherer ab (passiver Rechtsschutz) und trägt hierfür möglich anfallende Rechtskosten.

Eine Umwelteinwirkung kann sich im Boden, in der Luft und im Wasser auswirken.
Hierzu zählen:

- Stoffe
- Erschütterungen
- Geräusche
- Druck
- Strahlen
- Dämpfe
- Gase
- Wärme
- Schäden durch elektrische, elektromagnetische oder magnetische Felder
- sonstige Erscheinungen


Örtlicher Geltungsbereich der Umwelthaftpflichtversicherung

Der örtliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes der Umwelthaftpflichtversicherung besteht für Anlagen mit Standort innerhalb Deutschlands. Ebenso besteht Versicherungsschutz für Schäden im Ausland, die durch Anlagen mit Standort in Deutschland entstehen.


Die Betriebshaftpflichtversicherung ist bei vielen Unternehmen obligatorisch. Insbesondere bei Unternehmen aus den Bereichen Chemie, Bau und Maschinenbau ist die Umwelthaftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Oftmals ist diese jedoch nicht in der Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet und muss separat versichert werden.


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