Umsatzsteuer Identifikationsnummer: Unterschied zwischen den Versionen

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Unternehmer und juristische Personen die umsatzsteuerpflichtig und in Europa ländergübergreifend tätig sind, werden mit der Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-IdNr) gekennzeichnet.  
Unternehmer und juristische Personen die umsatzsteuerpflichtig und in Europa ländergübergreifend tätig sind, werden mit der Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gekennzeichnet.
 
Die USt-IdNr. wird auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt. Grundlage ist das Umsatzsteuergesetz (UStG) § 27.





Aktuelle Version vom 11. Juni 2017, 18:21 Uhr

Unternehmer und juristische Personen die umsatzsteuerpflichtig und in Europa ländergübergreifend tätig sind, werden mit der Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gekennzeichnet.

Die USt-IdNr. wird auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt. Grundlage ist das Umsatzsteuergesetz (UStG) § 27.


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