Umgekehrte Beweislast: Unterschied zwischen den Versionen

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Umgekehrte Beweislast
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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
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Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Anders verhält es sich bei der Allgefahrendeckung (All-Risk-Police). Hier ist der Versicherer beweispflichtig, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist.
Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Anders verhält es sich bei der Allgefahrendeckung, Allriskpolice . '''Hier ist der Versicherer den Beweis zu führen, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist.'''<br />


Hinweis: Diese Regelung ist für den Versicherungsnehmer viel vorteilhafter.
⚠️ Diese Regelung der Allriskpolice ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.


Siehe auch: All-Risk-Police


Schlagwort: Beweislast, umgekehrte Beweislast, Allgefahrendeckung, All-Risk-Police
'''Siehe auch'''<br />
[[Allgefahrendeckung / Allriskpolice]]<br />
[[durchgeschriebenes wording]]<br />
 
 
 
 
[[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]                  [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]
 
 
 
'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beweislast, umgekehrte Beweislast, Allgefahrendeckung, All risk police


[[Category:Versicherung_Allgemein]]
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Aktuelle Version vom 27. November 2022, 11:11 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Anders verhält es sich bei der Allgefahrendeckung, Allriskpolice . Hier ist der Versicherer den Beweis zu führen, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist.

⚠️ Diese Regelung der Allriskpolice ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.


Siehe auch
Allgefahrendeckung / Allriskpolice
durchgeschriebenes wording



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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn

















Beweislast, umgekehrte Beweislast, Allgefahrendeckung, All risk police