Umgekehrte Beweislast: Unterschied zwischen den Versionen

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  Hinweis: Diese Regelung ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.
  Hinweis: Diese Regelung ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.


Siehe auch: [[Allgefahrendeckung / Allriskpolice]]
👁 Siehe auch: [[Allgefahrendeckung / Allriskpolice]]


Schlagwort: Beweislast, umgekehrte Beweislast, Allgefahrendeckung, Allriskpolice  
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[[Category:Versicherung_Allgemein]]
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Version vom 17. Januar 2017, 20:09 Uhr

Umgekehrte Beweislast

Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Anders verhält es sich bei der Allgefahrendeckung (All-Risk-Police). Hier ist der Versicherer beweispflichtig, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist.

Hinweis: Diese Regelung ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.

👁 Siehe auch: Allgefahrendeckung / Allriskpolice

Schlagwort: Beweislast, umgekehrte Beweislast, Allgefahrendeckung, Allriskpolice