Umgekehrte Beweislast: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. Mai 2017, 09:53 Uhr

Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Anders verhält es sich bei der Allgefahrendeckung, Allriskpolice . Hier ist der Versicherer beweispflichtig, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist.

 ⚠️ Diese Regelung der Allriskpolice ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.


👁 Siehe auch: Allgefahrendeckung / Allriskpolice
👁 Siehe auch: durchgeschriebenes wording
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