Transportversicherung, Valorenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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:- Juweliere<br />
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:- Händler von Uhren<br />
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- Händler von Edelsteinen<br />
:- Händler von Edelsteinen<br />
- Großhändler von Valorensortiment
:- Großhändler von Valorensortiment
- Produzenten von Valorensortiment
:- Produzenten von Valorensortiment
- Geldinstitute<br />
:- Geldinstitute<br />
- Spezialtransportunternehmen (Werttransporteure)<br />
:- Spezialtransportunternehmen (Werttransporteure)<br />




*'''Versicherbar sind''' die folgenden Waren:<br />
*'''Versicherbar sind''' die folgenden Waren:<br />


- Waren des Uhrengewerbes<br />
:- Waren des Uhrengewerbes<br />
- Waren des Juweliergewerbes<br />
:- Waren des Juweliergewerbes<br />
- Waren des Edelsteingewerbes<br />
:- Waren des Edelsteingewerbes<br />
- dazugehörendes Rohmaterial<br />
:- dazugehörendes Rohmaterial<br />
- dazugehörende Halbfabrikate<br />
:- dazugehörende Halbfabrikate<br />
- dazugehörende Fertigfabrikate<br />
:- dazugehörende Fertigfabrikate<br />




*'''Nicht versicherte Gefahren / Risiken''' sind die folgenden Ereignisse:<br />
*'''Nicht versicherte Gefahren / Risiken''' sind die folgenden Ereignisse:<br />


- Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse<br />
:- Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse<br />
- Streik<br />
:- Streik<br />
- Aussperrung<br />
:- Aussperrung<br />
- Arbeitsunruhen<br />
:- Arbeitsunruhen<br />
- terroristische oder politische Gewalthandlungen<br />
:- terroristische oder politische Gewalthandlungen<br />
- Schäden durch Untreue, Betrug, Unterschlagung<br />
:- Schäden durch Untreue, Betrug, Unterschlagung<br />
- vorsätzliche Handlungen, z.B. Diebstahl durch den Versicherungsnehmer<br />
:- vorsätzliche Handlungen, z.B. Diebstahl durch den Versicherungsnehmer<br />
- nicht Beachtung von gesetzlichen oder behördlichen Auflagen oder Bestimmungen<br />
:- nicht Beachtung von gesetzlichen oder behördlichen Auflagen oder Bestimmungen<br />
 




*'''Örtlicher Geltungsbereich während des'''
*'''Örtlicher Geltungsbereich während des'''


- Aufenthalts in eigenen Geschäftsräumen unter Einhaltung der Aufbewahrungs- u. Sicherheitsvorschriften <br />
:- Aufenthalts in eigenen Geschäftsräumen unter Einhaltung der Aufbewahrungs- u. Sicherheitsvorschriften <br />
- Aufenthalts ausserhalb eigener Geschäftsräume (Kunden, Heimarbeitern, Bearbeitungsstätten, Kommissionären)<br />
:- Aufenthalts ausserhalb eigener Geschäftsräume (Kunden, Heimarbeitern, Bearbeitungsstätten, Kommissionären)<br />
- der Mitführung als Begleittransport, Geschäftsgang oder Botengang im persönlichen Gewahrsam des VN  von Ort zu Ort  <br />
:- der Mitführung als Begleittransport, Geschäftsgang oder Botengang im persönlichen Gewahrsam des VN  von Ort zu Ort  <br />
- bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen im Rahmen der Kraftfahrzeugklausel  <br />
:- bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen im Rahmen der Kraftfahrzeugklausel  <br />
- Hotelaufenthalts oder einer anderen Beherbergungsstätte <br />
:- Hotelaufenthalts oder einer anderen Beherbergungsstätte <br />





Aktuelle Version vom 12. August 2022, 08:26 Uhr

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Die Valorenversicherung ist eine spezielle Art der Transportversicherung wertvoller Gegenstände. Überwiegend wird das Risiko mit einer Allriskpolice (Allgefahrendeckung) versichert.


  • Geeignet ist die Valorenversicherung für:
- Schmuckhändler
- Juweliere
- Händler von Uhren
- Händler von Edelsteinen
- Großhändler von Valorensortiment
- Produzenten von Valorensortiment
- Geldinstitute
- Spezialtransportunternehmen (Werttransporteure)


  • Versicherbar sind die folgenden Waren:
- Waren des Uhrengewerbes
- Waren des Juweliergewerbes
- Waren des Edelsteingewerbes
- dazugehörendes Rohmaterial
- dazugehörende Halbfabrikate
- dazugehörende Fertigfabrikate


  • Nicht versicherte Gefahren / Risiken sind die folgenden Ereignisse:
- Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse
- Streik
- Aussperrung
- Arbeitsunruhen
- terroristische oder politische Gewalthandlungen
- Schäden durch Untreue, Betrug, Unterschlagung
- vorsätzliche Handlungen, z.B. Diebstahl durch den Versicherungsnehmer
- nicht Beachtung von gesetzlichen oder behördlichen Auflagen oder Bestimmungen


  • Örtlicher Geltungsbereich während des
- Aufenthalts in eigenen Geschäftsräumen unter Einhaltung der Aufbewahrungs- u. Sicherheitsvorschriften
- Aufenthalts ausserhalb eigener Geschäftsräume (Kunden, Heimarbeitern, Bearbeitungsstätten, Kommissionären)
- der Mitführung als Begleittransport, Geschäftsgang oder Botengang im persönlichen Gewahrsam des VN von Ort zu Ort
- bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen im Rahmen der Kraftfahrzeugklausel
- Hotelaufenthalts oder einer anderen Beherbergungsstätte


Siehe auch
Allgefahrendeckung / Allriskpolice


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Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching

(vormals 82205 Gilching)


Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn














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