Tierhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Erfolgt die Tierhaltung aus kommerziellen Zwecken ist eine [[Betriebshaftpflichtversicherung]] erforderlich.<br />




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:finanzielle Entschädigung der berechtigten Schadensersatzforderungen<br />
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Erfolgt die Tierhaltung aus kommerziellen Zwecken ist eine [[Betriebshaftpflichtversicherung]] erforderlich.<br />





Aktuelle Version vom 1. Mai 2022, 10:43 Uhr

  • Gesetzliche Grundlage der Tierhaftpflichtversicherung

Die Gesetzliche Grundlage zur Haftung des Tierhalters findet sich in § 833 BGB wieder. (Haftung des Tierhalters) Für jeden Halter eines Tieres ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung zu empfehlen. Die Haftung des Tierhalters ist lt. Gesetz in unbegrenzter Höhe gegeben und bezieht sich auf Schäden, die durch die Haltung des Tieres entstanden sind. Die Tiefhalterhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden und Sachschäden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen.


  • Versichert werden
Hunde,
Pferde, Ponys,
Esel,
Kamele,
Dromedare,
Alpaka,
Reptilien
und weitere
die zu privaten Zwecken genutzt werden.



  • Versicherte Leistungen im Versicherungsfall
Prüfung der Schadensersatzverpflichtung
Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen
finanzielle Entschädigung der berechtigten Schadensersatzforderungen

Erfolgt die Tierhaltung aus kommerziellen Zwecken ist eine Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich.


Siehe auch
Tierversicherung gewerbliche














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