Tarif Markel "Pro Dienstleister"

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In den Dienstleistungstarif "Markel Pro Dienstleister" (Stand 01.15)wurde der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes zum Vorteil der Versicherten erweitert. Dabei gelten die Foltenden Einschränkungen:

Ansprüche die vor Gerichten der USA oder Kanada geltend gemacht werden

Für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen:

  • bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
  • bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;
  • für indirekte Exporte von Produkten oder Dienstleistungen nach USA oder Kanada (ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben).*


Wenn zusäztlich das Recht verletzt wird

Für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen:

  • bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
  • bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;
  • für indirekte Exporte von Produkten oder Dienstleistungen nach USA oder Kanada (ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer

oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben).