Subsidaritätsklausel: Unterschied zwischen den Versionen

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Schlagwort: Klausel, Klauseln, Subsidärshaftung
Schlagwort: Klausel, Klauseln, Subsidärshaftung

Version vom 26. Januar 2021, 13:10 Uhr

Eine Subsidiaritätsklausel regelt, dass kein Anspruch auf Versicherungsleistung geltend gemacht werden kann, wenn das vom Schaden betroffene Interesse schon anderweitig versichert wurde.


👁 Siehe auch: Kfz-Versicherung,
👁 Siehe auch: Rechtsschutzversicherung,

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