Subsidaritätsklausel: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Subsidiaritätsklausel regelt, dass kein Anspruch auf Versicherungsleistung geltend gemacht werden kann, wenn das vom Schaden betroffene Interesse schon anderweitig versichert wurde.
Eine Subsidiaritätsklausel regelt, dass kein Anspruch auf Versicherungsleistung geltend gemacht werden kann, wenn das vom Schaden betroffene Interesse schon anderweitig versichert wurde.
Schlagwort: Elementarschaden, Elementarschäden, Unwetterversicherung, Sturmschäden
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Version vom 11. Dezember 2020, 14:42 Uhr

Eine Subsidiaritätsklausel regelt, dass kein Anspruch auf Versicherungsleistung geltend gemacht werden kann, wenn das vom Schaden betroffene Interesse schon anderweitig versichert wurde.



Schlagwort: Elementarschaden, Elementarschäden, Unwetterversicherung, Sturmschäden

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