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Als Sublimit wird eine abweichende Höhe/Obergrenze der Versicherungssumme/Deckungssumme bezeichnet.
Als Sublimit wird eine abweichende Höhe/Obergrenze der Versicherungssumme/Deckungssumme bezeichnet.
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Die Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung beträgt 3 Mio €, Mietsachschäden sind bis zu 50.000 € versichert
Die Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung beträgt 3 Mio €, Mietsachschäden sind bis zu 50.000 € versichert


Schlagwort: Sublimit


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Aktuelle Version vom 19. April 2021, 21:06 Uhr

Als Sublimit wird eine abweichende Höhe/Obergrenze der Versicherungssumme/Deckungssumme bezeichnet.

Beispiel: Die Hausratversicherungssumme beträgt 100.000 €, die Höchstgrenze für Wertsachen beträgt 20.000 €. Die Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung beträgt 3 Mio €, Mietsachschäden sind bis zu 50.000 € versichert



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