Stutenträchtigkeitsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Trächtigkeitsversicherung schützt den finanziellen Wert der trächtigen Stute, wenn diese während der Trächtigkeit oder bis 10 Tage nach der Geburt des Fohlens verstirbt.
<big>'''Pferde Trächtigkeitsversicherung'''</big> '''<br>
Sie schützt den finanziellen Wert der trächtigen Stute''', wenn diese während der Trächtigkeit oder bis 10 Tage nach der Geburt des Fohlens verstirbt. In der Trächtigkeitsversicherung können Erstlingsstuten bis zum vollendeten 15. Lebensjahr versichert werden.


'''Grundlage der Versicherungssumme'''


Als Grundlage des finanziellen Ausgleichs beim Tod der Stute wird die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme verwendet. Diese ist im Regelfall begrenzt auf max. 10.000 Euro. Im Versicherungsfall werden 80 % der Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
*'''Grundlage der Versicherungssumme'''


'''Beitrag zur Trächtigkeitsversicherung'''
:Als Grundlage des finanziellen Ausgleichs beim Tod der Stute wird die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme verwendet. Diese ist im Regelfall begrenzt auf max. 10.000 Euro. Im Versicherungsfall werden 80 % der Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.


Der Beitrag zur Trächtigkeitsversicherung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme, dem Alter der Stute sowie, ob es sich bei der Stute um eine Erstlingsstufe handelt. Als Erstlingsstute werden Stuten bezeichnet, die zuvor noch kein Fohlen zur Welt gebracht haben. Für Erstlingsstuten zwischen dem 10. und 15. Lebensjahr ist ein Beitragzuschlag für die Trächtigkeitsversicherung zu bezahlen. Grund hierfür ist das erhöhte Risiko bei der Erstgeburt.
*'''Beitrag zur Trächtigkeitsversicherung'''


'''Schadenbeispiel'''
:Der Beitrag zur Trächtigkeitsversicherung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme, dem Alter der Stute sowie, ob es sich bei der Stute um eine Erstlingsstufe handelt. Als Erstlingsstute werden Stuten bezeichnet, die zuvor noch kein Fohlen zur Welt gebracht haben. Für Erstlingsstuten zwischen dem 10. und 15. Lebensjahr ist ein Beitragzuschlag für die Trächtigkeitsversicherung zu bezahlen. Grund hierfür ist das erhöhte Risiko bei der Erstgeburt. Es wird ein Einmalbeitrag fällig, da es sich um einen Kurzfristvertrag handelt.


Während der Geburt des Fohlens kommt es zu unerwarteten Blutungen im Bauchbereich der Stute. Durch den vermehrten Blutverlust ist die Nottötung der Stute unvermeidlich.
*'''Schadenbeispiel'''


'''Besonderheiten bei der Trächtigkeitsversicherung'''
:Während der Geburt des Fohlens kommt es zu unerwarteten Blutungen im Bauchbereich der Stute. Durch den Blutverlust ist die Nottötung der Stute erforderlich.


In der Trächtigkeitsversicherung können Erstlingsstuten bis zum vollendeten 15. Lebensjahr versichert werden.








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Leibesfrucht - Fohlenversicherung
Die Leibesfruchtversicherung bzw. Fohlenversicherung versichert den finanziellen Wert des ungeborenen Fohlens ab. Sollte es zu einer Fehlgeburt kommen und das Fohlen während der Geburt versterben werden 50 % der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.


Folgende Leistungsbeschränkungen der Leibesfruchtversicherung - Fohlenversicherung


Verstirbt das Fohlen ab dem 7 Trächtigkeitsmonat der Stute bis einschließlich dem 28. Tag nach der Geburt werden 50 % der vereinbarten Versicherungssumme augezahlt. Verstirbt das Fohlen ab dem 29. Tag nach der Geburt werden 80 % der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.


Beitrag zur Leibesfruchtversicherung
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'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 


Der Beitrag zur Leibesfruchtversicherung - Fohlenversicherung richtet sich ausschließlich nach der vereinbarten Versicherungssumme.
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>


Zeitpunkt des Versicherungsbeginns


Die Leibesfruchtversicherung muss rechtzeitig vor der Geburt des Fohlens abgeschlossen werden. Den gewünschten Versicherungsschutz im Nachhinein zu erhalten ist nicht möglich.
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>


Nottötung


Zusätzlich gilt für die Trächtigkeitsversicherung und die Leibesfruchtversicherung / Fohlenversicherung, dass bei einer Nottötung die tariflich vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt wird.
'''Kontakt Kundenservice<br />'''
Der Kundenservice erfolgt durch den Dienstleister parium GmbH. <br>
Telefon: 089 904299 716<br>
Telefax: 089 904299 799<br>
mailto: service@versicherungsvergleich.de<br>
whatsApp: 0176 / 344 800 87<br>


Eine Nottötung kann erforderlich sein, wenn z.B:


die Stute oder das Fohlen nachweislich nicht überleben können
eine lebensbedrohliche Verletzung besteht




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'''Anschrift''' ab 01-07-2021 <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />


(vormals 82205 Gilching)




'''Kontakt'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>




'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




'''Kundenservice<br />'''
.-.-.-.
Der Kundenservice erfolgt durch den Dienstleister parium GmbH. <br>
Telefon: 089 904299 716<br>
Telefax: 089 904299 799<br>
mailto: service@versicherungsvergleich.de<br>
whatsApp: 0176 / 344 800 87<br>

Aktuelle Version vom 17. Mai 2023, 11:53 Uhr

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Stutenträchtigkeitsversicherung


Pferde Trächtigkeitsversicherung
Sie schützt den finanziellen Wert der trächtigen Stute, wenn diese während der Trächtigkeit oder bis 10 Tage nach der Geburt des Fohlens verstirbt. In der Trächtigkeitsversicherung können Erstlingsstuten bis zum vollendeten 15. Lebensjahr versichert werden.


  • Grundlage der Versicherungssumme
Als Grundlage des finanziellen Ausgleichs beim Tod der Stute wird die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme verwendet. Diese ist im Regelfall begrenzt auf max. 10.000 Euro. Im Versicherungsfall werden 80 % der Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
  • Beitrag zur Trächtigkeitsversicherung
Der Beitrag zur Trächtigkeitsversicherung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme, dem Alter der Stute sowie, ob es sich bei der Stute um eine Erstlingsstufe handelt. Als Erstlingsstute werden Stuten bezeichnet, die zuvor noch kein Fohlen zur Welt gebracht haben. Für Erstlingsstuten zwischen dem 10. und 15. Lebensjahr ist ein Beitragzuschlag für die Trächtigkeitsversicherung zu bezahlen. Grund hierfür ist das erhöhte Risiko bei der Erstgeburt. Es wird ein Einmalbeitrag fällig, da es sich um einen Kurzfristvertrag handelt.
  • Schadenbeispiel
Während der Geburt des Fohlens kommt es zu unerwarteten Blutungen im Bauchbereich der Stute. Durch den Blutverlust ist die Nottötung der Stute erforderlich.



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