Statusfeststellungsverfahren

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Durch ein Statusfeststellungsverfahren wird geprüft und festgestellt ob Mitarbeiter sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten ausüben oder selbständig sind.

Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Statusfeststellungsverfahren bei der Mitarbeit des Ehepartners ,des Lebenspartner oder die Angehörigen bei geschäftsführenden Gesellschaftern.