Statusfeststellungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Durch ein Statusfeststellungsverfahren wird geprüft und festgestellt  ob Mitarbeiter  sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten ausüben oder selbständig sind.
Durch ein Statusfeststellungsverfahren wird geprüft und festgestellt  ob Mitarbeiter  sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten ausüben oder selbständig sind.


Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Statusfeststellungsverfahren bei der Mitarbeit des Ehepartners ,des Lebenspartner oder die Angehörigen bei geschäftsführenden Gesellschaftern.
Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Statusfeststellungsverfahren bei der Mitarbeit des Ehepartners/Lebenspartners oder bei Angehörigen von geschäftsführenden Gesellschaftern.

Version vom 12. März 2021, 09:59 Uhr

Durch ein Statusfeststellungsverfahren wird geprüft und festgestellt ob Mitarbeiter sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten ausüben oder selbständig sind.

Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Statusfeststellungsverfahren bei der Mitarbeit des Ehepartners/Lebenspartners oder bei Angehörigen von geschäftsführenden Gesellschaftern.