Sportunfähigkeitsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Gegen Sportunfähigkeit sind i.d.R. alle Berufssportler versicherbar, dies '''gilt für alle Sportarten.'''
Gegen Sportunfähigkeit sind i.d.R. alle Berufssportler versicherbar, dies '''gilt für alle Sportarten.'''
Als Berufssportler gilt, der seinen Lebensunterhalt '''zu mehr als 50 % mit dem Sport verdient.'''
Als Berufssportler gilt, der seinen Lebensunterhalt '''zu mehr als 50 % mit dem Sport verdient.'''<br />
 


* '''Versicherungsschutz''' besteht, wenn der/die Versicherte während der Vertragslaufzeit  durch '''Krankheit oder Unfall''' zweifelsfrei sportunfähig wird. Dies bezieht sich auf die in der Police genannte Sportart.<br />
* '''Versicherungsschutz''' besteht, wenn der/die Versicherte während der Vertragslaufzeit  durch '''Krankheit oder Unfall''' zweifelsfrei sportunfähig wird. Dies bezieht sich auf die in der Police genannte Sportart.<br />

Version vom 24. März 2021, 10:45 Uhr


Gegen Sportunfähigkeit sind i.d.R. alle Berufssportler versicherbar, dies gilt für alle Sportarten. Als Berufssportler gilt, der seinen Lebensunterhalt zu mehr als 50 % mit dem Sport verdient.


  • Versicherungsschutz besteht, wenn der/die Versicherte während der Vertragslaufzeit durch Krankheit oder Unfall zweifelsfrei sportunfähig wird. Dies bezieht sich auf die in der Police genannte Sportart.


  • Versicherbar sind bei 100% Iger Sportunfähigkeit oder dem Unfalltod

- eine Einmalzahlung
- eine monatliche Rente
- eine Unfalltodesfallleistung

  • Versicherungssumme