Sportunfähigkeitsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Berufssportler gilt, der seinen Lebensunterhalt '''zu mehr als 50 % mit dem Sport verdient.'''
Als Berufssportler gilt, der seinen Lebensunterhalt '''zu mehr als 50 % mit dem Sport verdient.'''


* '''Versicherungsschutz''' besteht, wenn der/die Versicherte während der Vertragslaufzeit  durch '''Krankheit oder Unfall''' zweifelsfrei sportunfähig wird. Dies bezieht sich auf die in der Police genannte Sportart.
* '''Versicherungsschutz''' besteht, wenn der/die Versicherte während der Vertragslaufzeit  durch '''Krankheit oder Unfall''' zweifelsfrei sportunfähig wird. Dies bezieht sich auf die in der Police genannte Sportart.<br />
 


* '''Versicherbar sind bei 100% Iger Sportunfähigkeit oder dem Unfalltod'''<br />
* '''Versicherbar sind bei 100% Iger Sportunfähigkeit oder dem Unfalltod'''<br />

Version vom 24. März 2021, 10:44 Uhr


Gegen Sportunfähigkeit sind i.d.R. alle Berufssportler versicherbar, dies gilt für alle Sportarten. Als Berufssportler gilt, der seinen Lebensunterhalt zu mehr als 50 % mit dem Sport verdient.

  • Versicherungsschutz besteht, wenn der/die Versicherte während der Vertragslaufzeit durch Krankheit oder Unfall zweifelsfrei sportunfähig wird. Dies bezieht sich auf die in der Police genannte Sportart.


  • Versicherbar sind bei 100% Iger Sportunfähigkeit oder dem Unfalltod

- eine Einmalzahlung
- eine monatliche Rente
- eine Unfalltodesfallleistung

  • Versicherungssumme