Sportunfähigkeitsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Berufssportler gilt, der seinen Lebensunterhalt '''zu mehr als 50 % mit dem Sport verdient.'''
Als Berufssportler gilt, der seinen Lebensunterhalt '''zu mehr als 50 % mit dem Sport verdient.'''


'''Versicherungsschutz''' besteht, wenn der/die Versicherte während der Vertragslaufzeit  durch '''Krankheit oder Unfall''' sportunfähig wird.
'''Versicherungsschutz''' besteht, wenn der/die Versicherte während der Vertragslaufzeit  durch '''Krankheit oder Unfall''' zweifelsfrei sportunfähig wird. Dies bezieht sich auf die in der Police genannte Sportart.


Versicherbar sind
'''Versicherbar sind'''<br />


- die andauernde 100% Igel Sportunfähigkeit
- die andauernde 100% ige Sportunfähigkeit
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Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Fall, dass die versicherte Person infolge eines Unfalles oder einer akuten Krankheit für länger wie 12 Monate außerstande ist, die Sportart, die im Versicherungsschein genannt ist, auszuüben.


Diese Leistung erfolgt als Einmalzahlung, wenn die dauernde und vollständige Sportunfähigkeit zweifelsfrei festgestellt wurde.
Diese Leistung erfolgt als Einmalzahlung, wenn die dauernde und vollständige Sportunfähigkeit zweifelsfrei festgestellt wurde.


Todesfallleistung
- Todesfallleistung
Stirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls zahlt der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme aus.
Stirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls zahlt der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme aus.

Version vom 24. März 2021, 10:34 Uhr


Gegen Sportunfähigkeit sind i.d.R. alle Berufssportler versicherbar, dies gilt für alle Sportarten. Als Berufssportler gilt, der seinen Lebensunterhalt zu mehr als 50 % mit dem Sport verdient.

Versicherungsschutz besteht, wenn der/die Versicherte während der Vertragslaufzeit durch Krankheit oder Unfall zweifelsfrei sportunfähig wird. Dies bezieht sich auf die in der Police genannte Sportart.

Versicherbar sind

- die andauernde 100% ige Sportunfähigkeit -

Diese Leistung erfolgt als Einmalzahlung, wenn die dauernde und vollständige Sportunfähigkeit zweifelsfrei festgestellt wurde.

- Todesfallleistung Stirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls zahlt der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme aus.