Sparerpauschbetrag / Freistellungsauftrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Sparerpauschbetrag beträgt für Alleinstehende € XXX 801 und für gemeinsam Veranlagte € XXX 1602.
Der Sparerpauschbetrag beträgt für Alleinstehende € XXX 801 und für gemeinsam Veranlagte € XXX 1602.
Der Veranlagte kann einen Freistellungsauftrag stellen. Der Freistellungsauftrag (FSA) dann dient dazu, dass von den Kapitalerträgen keine Kapitalertragssteuer durch das Kreditinstitut vorgenommen und an den Fiskus abgeführt wird. Somit wird im laufenden Jahr die Besteuereung bereits berücksichtigt.
Der Veranlagte kann einen Freistellungsauftrag stellen. Der Freistellungsauftrag (FSA) dann dient dazu, dass von den Kapitalerträgen keine Kapitalertragssteuer durch das Kreditinstitut vorgenommen und an den Fiskus abgeführt wird. Somit wird im laufenden Jahr die Besteuereung bereits berücksichtigt. Der Freistellungsauftrag muss jährlich neu gestellt werden.





Version vom 28. Januar 2017, 07:56 Uhr


Der Sparerpauschbetrag beträgt für Alleinstehende € XXX 801 und für gemeinsam Veranlagte € XXX 1602. Der Veranlagte kann einen Freistellungsauftrag stellen. Der Freistellungsauftrag (FSA) dann dient dazu, dass von den Kapitalerträgen keine Kapitalertragssteuer durch das Kreditinstitut vorgenommen und an den Fiskus abgeführt wird. Somit wird im laufenden Jahr die Besteuereung bereits berücksichtigt. Der Freistellungsauftrag muss jährlich neu gestellt werden.


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