Schmerzensgeld

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BGB § 253 Abs. 2 : "Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden."

Über tatsächlich gezahlte Schmerzensgelder informieren Sie sich bitte auf der Ratgeberseite des DAWR https://www.anwaltsregister.de/Schmerzensgeldtabelle2017_Ausgabe1.pdf .


Siehe auch:

Vermögensschaden echter und unechter
Sachschaden
Personenschaden


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