Schmerzensgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. April 2017, 10:58 Uhr

BGB § 253 Abs. 2 : "Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden."

Über tatsächlich gezahlte Schmerzensgelder informieren Sie sich auf der Ratgeberseite Schmerzensgeldtabelle.

👁 Siehe auch: Vermögensschaden echter und unechter
👁 Siehe auch: Sachschaden
👁 Siehe auch: Personenschaden
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