Riesterrente

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Bei der Riesterrente handelt es sich um eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Steuerliche Vorteile und staatliche Zulagen machen diese Vorsorge interessant.


  • Grundzulage
Jeder Versicherte erhält ab 2022 jährlich die Grundzulage in Höhe von 175,00 €.


  • Berufseinsteigerbonus
Der Versicherte erhält einmalig den Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200,00 €, sofern dieser im Jahr des Versicherungsabschlusses noch keine 25 Jahre alt ist.


  • Kinderzulage
Die Höhe der Kinderzulage ist abhängig vom Geburtsjahr des kindergeldberechtigten Kindes. Die Kinderzulage beträgt jährlich 185,00 € für bis Ende 2007 geborene und 300,00 € für ab 2008 geborene Kinder.


  • Anlage AV der Steuererklärung
Im Rahmen der Steuererklärung könne die Beiträge bis zu einer Höhe von 2.100,00 € zum Riester-Vertrag in der Anlage AV steuerliche geltend gemacht werden. Übersteigt die Höhe der Steuervorteile die Höhe der zustehenden Zulagen, so wird die Differenz als Steuererstattung durch des Finanzamt vermerkt.


  • Förderberechtigter Personenkreis
- Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Bundesfreiwilligendienstleistende
- Studenten mit einem rentenversicherungspflichtigen Minijob
- Pflichtversicherte Selbständige
- Beamte
- Soldaten
- Richter
- Bezieher von ALG I oder ALG II Leistungen oder Krankengeld
- Personen mit Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit


  • Beitragshöhe zur Riesterrente
Die Höhe der staatlichen Förderung ist abhängig von den eingezahlten Beiträgen auf den Riester-Renten-Vertrag. Werden weniger als 4,00 % des Vorjahresbruttoeinkommens eingezahlt, so wird nicht die volle Höhe der Zulagen gewährt. Ein Mindestbeitrag von 60,00 € jährlich ist einzuzahlen.


  • Erläuternde Beispiele für den Mindesteigenbeitrag
1. Beispielberechnung
Vorjahresbruttoeinkommen 25.000 €
hieraus 4,00 % 1.000 €
abzüglich Grundzulage 175,00 €
abzüglich Kinderzulage 2 mal 300,00 € (Geburtsdatum nach 2008)
Mindesteigenbeitrag jährlich 225 €
2. Beispielberechnung
Vorjahresbruttoeinkommen 35.000 €
hieraus 4,00 % 1.400 €
abzüglich Grundzulage 175,00 €
abzüglich Kinderzulage 0€ (keine Kinder)
Mindesteigenbeitrag jährlich 1.225 €


  • Formen der Riester Rente


Klassische Riester-Renten Versicherung
Bei der klassischen Riesterrenten-Versicherung ist von Anfang an bekannt, wie hoch die garantierte Rente im Alter ausfällt. Aufgrund der restriktiven Anlagestrategie sind derzeit kaum Zinsgewinne zu erwirtschaften.


Fondsgebundene Riesterrenten Versicherung
Bei den fondsgebundenen Riester-Renten-Versicherungen erstreckt sich die Garantie der Anbieter auf die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge. Durch die freiere Anlagestrategie kann die Höhe der Rente durch eine entsprechende Fondsauswahl erhöht werden.


Riester-Fondssparplan
Der Riester-Fondssparplan wird von wenigen Anbietern zur Verfügung gestellt. Im Regelfall fallen im Fondssparplan geringere Kosten als bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung an. Die erzielten Gewinne aus dem Fondssparplan unterliegen einer erhöhten Versteuerung. Zusätzlich muss ein Depotkonto eröffnet werden, das mit Gebühren verbunden ist.


Riester-Banksparplan
Der Riester-Banksparplan wird nur von wenigen Bankinstituten angeboten. Dieser ist eine kostengünstige Riestervariante, die einen guten Überblick über das Guthaben ermöglicht. Jedoch kann die Verzinsung schwanken.


Wohn-Riester
Um die staatliche Förderung / Zulagen für Wohn-Riester zu erhalten, sind einige Punkte zu beachten. U.a. darf das Immobilieneigentum nur selbst genutzt werden und innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht verkauft werden. Die Zulagen werden direkt zur Tilgung des Kredits verwendet oder fließen in einen Bausparvertrag.


  • Auszahlung bei Rentenbeginn
Zum Rentenbeginn können bis zu 30 % des angesparten Riesterkapitals ausgezahlt werden. Das restliche Riesterkapital wird in Form einer lebenslangen monatlichen Rente ausgezahlt. Wurde die Riester-Rente als Betriebsrente vereinbart, so sind hierfür Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung fällig.


  • Steuerliche Betrachtung
Während der Ansparphase fallen keine Steuern an. Jedoch in der Auszahlungsphase müssen Zahlungen aus Riester-Renten-Verträge versteuert werden. Die Höhe der Steuerlast ist vom persönlichen Steuersatz abhängig.



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