Reputationspolice: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. Januar 2019, 09:47 Uhr

Rufschädigende Meldungen, beispielsweise im Internet, führen ggf. zu Reputationsschäden. Zu Recht fürchten sich die Unternehmen vor Umsatzeinbrüchen. Nicht selten ist die Existenz bedroht. Versicherer bieten hierzu Reputations-Policen an. Anbieter sind Munich Re und neuerdings die Allianz mit der Anti-Skandal-Versicherung.

Der Schutz deckt Umsatzverluste ab und beinhaltet die professionelle Krisenmanagmentberatung. Weitere Verluste können ein fallender Unternehmenswert, fallender Börsenkurs und die Abwanderung von Topmanagern sein.


Schlagwort: Rufschädigung


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