Rentenversicherung gesetzliche, Wartezeiten für Erwerbsminderungsrenten: Unterschied zwischen den Versionen

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XXX falsche Werte
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine Vielzahl von Wartezeiten bevor ein Leistungsanspruch entsteht.  
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine Vielzahl von Wartezeiten bevor ein Leistungsanspruch entsteht.  



Version vom 22. Juli 2018, 08:59 Uhr

XXX falsche Werte In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine Vielzahl von Wartezeiten bevor ein Leistungsanspruch entsteht.

Für die jeweilige Rente ist eine erforderliche Mindestversicherungszeit, Wartezeit nötig. Hinzu kommen noch persönliche wie auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen.


Wartezeiten für Renten wegen Erwerbsminderung

Rentenart erforderliche Wartezeit gesetzliche Grundlage
Regelaltersrente allgemeine Wartezeit 5 Jahre SGB VI https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html
Alterssrente für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre SGB VI https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/236b.html
Altersrente für langjährig Versicherte 35 Jahre SGB VI https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/236.html
Altersrente für schwerbehinderte Menschen 35 Jahre SGB VI https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/236a.html
Alterssrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit 15 Jahre SGB VI https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/237.html
Altersrente für Frauen 15 Jahre SGB VI https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/237a.html
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute 25 Jahre SGB VI https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/238.html


👁 Siehe auch: Rentenversicherung gesetzliche, Wartezeiten für Altersrenten
👁 Siehe auch: [[]]
Schlagwort: Wartezeit


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