Rentenversicherung gesetzliche, Versicherungsfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Versicherungsfreiheit, ohne Antragsstellung, genießen '''Beamte, Richter, Berufssoldaten, Zeitsoldaten und Beschäftigte des öffentlichen Rechts''', von geistlichen Genossenschaften. <br />
Versicherungsfreiheit, ohne Antragsstellung, genießen '''Beamte, Richter, Berufssoldaten, Zeitsoldaten und Beschäftigte des öffentlichen Rechts''', von geistlichen Genossenschaften. <br />
'''Studenten''' sind während eines Praktikums im Laufe des Studiums ebenso frei.<br />
'''Studenten''' sind während eines Praktikums im Laufe des Studiums ebenso frei.<br />
'''Selbständige''' können sich auf Antrag, Voraussetzung es wurden 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt, ggf. befreien lassen.<br />
'''Selbständige''' können sich auf Antrag, Voraussetzung es wurden 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt, ggf. befreien lassen.<br />

Version vom 2. Juni 2018, 06:12 Uhr

Versicherungsfreiheit, ohne Antragsstellung, genießen Beamte, Richter, Berufssoldaten, Zeitsoldaten und Beschäftigte des öffentlichen Rechts, von geistlichen Genossenschaften.
Studenten sind während eines Praktikums im Laufe des Studiums ebenso frei.
Selbständige können sich auf Antrag, Voraussetzung es wurden 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt, ggf. befreien lassen.
Altersrentenbezieher einer Vollrente oder Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben sind ebenfalls versicherungsfrei.



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