Rentenversicherung gesetzliche, Rentenantrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gewährt.
Beim Ausfüllen der Antragsformulare sind Ihnen die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen beziehungsweise die Versichertenberater und -ältesten gerne behilflich. Die  Versicherungsämter, Gemeindeverwaltungen und die gesetzlichen Krankenkassen helfen Ihnen ebenfalls und nehmen
den Rentenantrag entgegen.
Die verspätete Antragstellung führt ggf. zu einem späteren Rentenbeginn/Rentenzahlung.





Aktuelle Version vom 9. Juli 2018, 09:05 Uhr

Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gewährt.

Beim Ausfüllen der Antragsformulare sind Ihnen die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen beziehungsweise die Versichertenberater und -ältesten gerne behilflich. Die Versicherungsämter, Gemeindeverwaltungen und die gesetzlichen Krankenkassen helfen Ihnen ebenfalls und nehmen den Rentenantrag entgegen. Die verspätete Antragstellung führt ggf. zu einem späteren Rentenbeginn/Rentenzahlung.



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