Rentenversicherung gesetzliche, Mütterrente

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Mit dem Begriff Mütterrente wird die bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten, die vor 1992 geboren wurden, bezeichnet. Dies betrifft die Mütter wie auch die Väter. Entscheidend ist, bei wem die Kindererziehungszeiten im Rentenversicherungskonto geführt wird.