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Rentenversicherung gesetzliche, Kranken- und Pflegeversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Ist ein Rentner freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einer privaten Krankenversicherung versichert, so kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für die Beiträge zur Krankenversicherung von seinem Rentenversicherungsträger erhalten. Dieser Zuschuss muss beim Rentenversicherungsträger beantragt werden. Für die Beiträge zur Pflegeversicherung ist kein Beitragszuschuss vorgesehen.
Ist ein Rentner freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einer privaten Krankenversicherung versichert, so kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für die Beiträge zur Krankenversicherung von seinem Rentenversicherungsträger erhalten. Dieser Zuschuss muss beim Rentenversicherungsträger beantragt werden. Für die Beiträge zur Pflegeversicherung ist kein Beitragszuschuss vorgesehen.
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