Rentenversicherung gesetzliche, Geringfügigkeitsgrenze

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.

Definition nach den "Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der gesetzlichen Rentenversicherung" des Bundesministerium für Arbeit und Soziales:


Die Geringfügigkeitsgrenze (in der Krankenversicherung, Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten sowie in der Arbeitslosenversicherung) ist der Grenzwert für die Versicherungsfreiheit in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (1/7 der monatlichen Bezugsgröße). Übersteigt das Arbeitsentgelt diesen Betrag nicht, liegt Versicherungsfreiheit vor, wenn die Beschäftigung regelmäßig weniger als 15 Stunden wöchentlich ausgeübt wird. (Auch bei höherem Arbeitsentgelt besteht noch Versicherungsfreiheit, wenn es 1/6 des Gesamteinkommens nicht übersteigt.) Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung hat zur Folge, dass die Beschäftigung nicht zur Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung führt.



< zurück Einträge vorwärts >    Alle Einträge zur gesetzlichen Rentenversicherung anzeigen    zur Hauptseite 


Bim pim v02.png



















.-.-.-.