Rentenversicherung gesetzliche, Erziehungsrente: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „XXX text vorhanden“)
 
 
(18 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
XXX


text vorhanden
Auch Geschiedene erhalten eine Rente (als Unterhaltsersatz) wenn sie ein Kind erziehen und der geschiedener Ehepartner verstorben ist.
 
'''Voraussetzungen:'''<br />
 
- Es müssen die Wartezeiten von fünf Jahren aus der eigenen Rente erfüllt sein.<br />
- Die Ehe ist nach dem 30-06-1977 geschieden, für nichtig erklärt oder für aufgehoben erklärt worden sein. <br />
- Sie erziehen ihr eigenes oder das Kind des verstorbenen Partners, das das 18. LJ. Noch nicht vollendet hat.<br />
- Die Höhe der Rente entspricht der Rente wegen voller Erwerbsminderung.<br />
 
Die gleichen Voraussetzungen gelten für frühere Lebenspartner, deren eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde.
 
.
 
 
👁 '''Siehe auch:''' <br />
[[Rentenversicherung gesetzliche, Erwerbsminderungsrente Höhe]]  <br />
 
 
 
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Rentenversicherung gesetzliche | Alle Einträge zur '''gesetzlichen Rentenversicherung''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]
 
 
<center>{{bimpimV02}}
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schlagwort: Erziehungsrenten, Unterhalt<br />
.-.-.-.
 
 
[[Category:Rentenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 2. April 2021, 18:05 Uhr

Auch Geschiedene erhalten eine Rente (als Unterhaltsersatz) wenn sie ein Kind erziehen und der geschiedener Ehepartner verstorben ist.

Voraussetzungen:

- Es müssen die Wartezeiten von fünf Jahren aus der eigenen Rente erfüllt sein.
- Die Ehe ist nach dem 30-06-1977 geschieden, für nichtig erklärt oder für aufgehoben erklärt worden sein.
- Sie erziehen ihr eigenes oder das Kind des verstorbenen Partners, das das 18. LJ. Noch nicht vollendet hat.
- Die Höhe der Rente entspricht der Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Die gleichen Voraussetzungen gelten für frühere Lebenspartner, deren eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde.

.


👁 Siehe auch:
Rentenversicherung gesetzliche, Erwerbsminderungsrente Höhe


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur gesetzlichen Rentenversicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png


















Schlagwort: Erziehungsrenten, Unterhalt
.-.-.-.