Rentenversicherung gesetzliche, Beitragsbemessungsgrenze: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages berücksichtigt wird. Für Einkommen, das darüber hinaus erzielt wird, ist kein Beitrag zu bezahlen.
 
 
Beitragsbemessungsgrenzen in Euro
 
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! Jahr !! West !! Ost
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| ab 01.01.2019 || 6.700 Euro monatlich || 6.150 Euro monatlich
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| ab 01.01.2018 || 6.500 Euro monatlich || 5.800 Euro monatlich
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| ab 01.01.2017 || 6.350 Euro monatlich || 5.700 Euro monatlich
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Version vom 26. November 2018, 13:12 Uhr

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages berücksichtigt wird. Für Einkommen, das darüber hinaus erzielt wird, ist kein Beitrag zu bezahlen.


Beitragsbemessungsgrenzen in Euro

Jahr West Ost
ab 01.01.2019 6.700 Euro monatlich 6.150 Euro monatlich
ab 01.01.2018 6.500 Euro monatlich 5.800 Euro monatlich
ab 01.01.2017 6.350 Euro monatlich 5.700 Euro monatlich



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