Reitlehrerhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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- Reittherapeuten<br />
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- Bereiter<br />
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*''' freiberuflicher Reitlehrer'''<br />
*''' freiberuflicher Reitlehrer'''<br />

Version vom 17. März 2021, 11:09 Uhr


  • Die Reitlehrerhaftpflichtversicherung bietet Schutz für den

- Reitlehrer
- Fahrlehrer
- Voltigierlehrer
- Reittherapeuten
- Bereiter

  • freiberuflicher Reitlehrer

Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.

  • angestellter Reitlehrer

Der angestellte Reitlehrer ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die bestehende Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz stellt.


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Schlagwort: Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht