Produkthaftpflichtversicherung, wer haftet

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Die Produkthaftpflichtversicherung (erweiterte) ist nicht als eigenständiger, separater Vertrag, sondern nur in Verbindung mit der Betriebshaftpflichtversicherung abschließbar.

Dem Produzenten, Hersteller sind die folgenden Dritten gleichgestellt und haften ebenso:

  • der Importeur,
  • der Quasi-Hersteller (bringt seinen Namen am Produkt an),
  • der Hersteller eines Teilprodukts,
  • der Händler, sofern der Hersteller nicht zu ermitteln ist.


Der Händler kann sich innerhalb eines Monats nach § 3 des Produkthaftungsgesetzes von der Haftung befreien. Voraussetzung: Bennung des Herstellers, Liferanten.

👁 Siehe auch: Produkthaftpflichtversicherung, Quasihersteller
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