Produkthaftpflichtversicherung, Quasihersteller: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Produkthaftungsgesetz sieht die verschuldensunabhängige Haftung vor. Der Quasihersteller haftet ebenso wie der Hersteller selbst.<br /> | Das Produkthaftungsgesetz sieht die verschuldensunabhängige Haftung vor. Der Quasihersteller haftet ebenso wie der Hersteller selbst.<br /> | ||
§ 4 des Produkthaftungsgesetzes | § 4 des Produkthaftungsgesetzes <br /> | ||
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Version vom 13. November 2016, 09:16 Uhr
Produkthaftpflichtversicherung, Quasihersteller
Das Produkthaftungsgesetz sieht die verschuldensunabhängige Haftung vor. Der Quasihersteller haftet ebenso wie der Hersteller selbst.
§ 4 des Produkthaftungsgesetzes
besagt, dass derjenige als Quasihersteller angesehen wird, der "sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt“.
Schlagwort: Quasihersteller, wer haftet, Herstellerhaftung