Produkthaftpflichtversicherung, Produktbeobachtungspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Jeder Hersteller, Produzent unterliegt der Produktbeobachtungspflicht. Die Beobachtung richtet sich auf gefährliche Eigenschaften und nicht sichtbare Mängel.
 
 
⚠️ Die Produkthaftpflichtversicherung (erweiterte) ist nicht als eigenständiger, separater Vertrag, sondern nur in Verbindung mit der Betriebshaftpflichtversicherung abschließbar.
 
Jeder Hersteller, Produzent unterliegt der <big>'''Produktbeobachtungspflicht'''</big>. Die Beobachtung richtet sich auf gefährliche Eigenschaften und nicht sichtbare Mängel.
Diese Pflicht gilt auch nach dem Inverkehrbringen des Produktes. Verletzt er diese Pflicht und es kommt zu Schadenersatzforderungen so ist er Schadenersatzpflichtig (einschließlich Schmerzensgeld).<br />
Diese Pflicht gilt auch nach dem Inverkehrbringen des Produktes. Verletzt er diese Pflicht und es kommt zu Schadenersatzforderungen so ist er Schadenersatzpflichtig (einschließlich Schmerzensgeld).<br />


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Weiterzugeben. Ansprüche begründet der § 823 BGB (verschuldensabhängiger Tatbestand). '''Ggf.  hat der Hersteller das Produkt zurückzurufen.'''<br />
Weiterzugeben. Ansprüche begründet der § 823 BGB (verschuldensabhängiger Tatbestand). '''Ggf.  hat der Hersteller das Produkt zurückzurufen.'''<br />


👁 Siehe auch: [[Produktrückrufversicherung]]<br />
Schlagwort: aktive Beobachtungspflicht, passive Beobachtungspflicht, Herstellerpflichten, Produzentenpflichten, Produzentenhaftung<br />




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'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />




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'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08105 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>  




'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




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Schlagwort: aktive Beobachtungspflicht, passive Beobachtungspflicht, Herstellerpflichten, Produzentenpflichten, Produzentenhaftung<br />
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Aktuelle Version vom 29. Dezember 2022, 09:08 Uhr

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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


⚠️ Die Produkthaftpflichtversicherung (erweiterte) ist nicht als eigenständiger, separater Vertrag, sondern nur in Verbindung mit der Betriebshaftpflichtversicherung abschließbar.

Jeder Hersteller, Produzent unterliegt der Produktbeobachtungspflicht. Die Beobachtung richtet sich auf gefährliche Eigenschaften und nicht sichtbare Mängel. Diese Pflicht gilt auch nach dem Inverkehrbringen des Produktes. Verletzt er diese Pflicht und es kommt zu Schadenersatzforderungen so ist er Schadenersatzpflichtig (einschließlich Schmerzensgeld).

Die passive Beobachtungspflicht trifft den Hersteller wenn mit einem Sachschaden zu rechnen ist. Er hat die Mängel abzuschaffen.

Die aktive Beobachtungspflicht kommt dann zum tragen, wenn durch die Produktfehler mit Personenschäden zu rechnen ist. Der Hersteller hat gewonnene Erkenntnisse über die Produkte, sofern Sie zu Personenschäden führen können, auszuwerten, zu beurteilen und abzustellen. Erkenntnisse hat der Hersteller an seine Kunden, Verbraucher Weiterzugeben. Ansprüche begründet der § 823 BGB (verschuldensabhängiger Tatbestand). Ggf. hat der Hersteller das Produkt zurückzurufen.



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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08105 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
















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Schlagwort: aktive Beobachtungspflicht, passive Beobachtungspflicht, Herstellerpflichten, Produzentenpflichten, Produzentenhaftung
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