Produkthaftpflichtversicherung, Mitverschulden: Unterschied zwischen den Versionen
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Produkthaftpflichtversicherung, Mitverschulden<br /> | Produkthaftpflichtversicherung, Mitverschulden<br /> | ||
Nach dem § 6 ProdHaftG wird ein Mitverschulden des Geschädigten gem. § 254 BGB berücksichtigt. Der Geschädigte haftet mit seinem Verschuldensanteil.<br /> | Nach dem § 6 ProdHaftG wird ein Mitverschulden des Geschädigten gem. § 254 BGB berücksichtigt. Der Geschädigte haftet demnach mit seinem Verschuldensanteil.<br /> | ||
Schlagwort: Mitverschulden, Mithaftung, Verschuldensanteil, Verschuldensanrechnung<br /> | Schlagwort: Mitverschulden, Mithaftung, Verschuldensanteil, Verschuldensanrechnung<br /> |
Version vom 6. Dezember 2016, 08:35 Uhr
Produkthaftpflichtversicherung, Mitverschulden
Nach dem § 6 ProdHaftG wird ein Mitverschulden des Geschädigten gem. § 254 BGB berücksichtigt. Der Geschädigte haftet demnach mit seinem Verschuldensanteil.
Schlagwort: Mitverschulden, Mithaftung, Verschuldensanteil, Verschuldensanrechnung