Privatrechtsschutzversicherung, versicherbare Bereiche: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Privatrechtsschutzversicherung ist als Basisversicherung für Privatpersonen zu sehen.  
Die Privatrechtsschutzversicherung ist als Basisversicherung für Privatpersonen zu sehen.  
Diese bietet finanziellen Schutz bei Streitigkeiten im privaten Leben/Alltag und auch in beruflichen Belangen.   
Diese bietet finanziellen Schutz bei Streitigkeiten im privaten Leben/Alltag und auch in nicht gewerblichen) beruflichen Belangen.   


Die '''Basisversicherung''' einer Privatrechtsschutzversicherung beinhalten i.d..R., '''die in Fettschrift hervorgehobenen Rechtsbereiche.'''
Die '''Basisversicherung''' einer Privatrechtsschutzversicherung beinhalten i.d..R., '''die in Fettschrift hervorgehobenen Rechtsbereiche.'''

Aktuelle Version vom 10. November 2020, 09:55 Uhr

Die Privatrechtsschutzversicherung ist als Basisversicherung für Privatpersonen zu sehen. Diese bietet finanziellen Schutz bei Streitigkeiten im privaten Leben/Alltag und auch in nicht gewerblichen) beruflichen Belangen.

Die Basisversicherung einer Privatrechtsschutzversicherung beinhalten i.d..R., die in Fettschrift hervorgehobenen Rechtsbereiche.

- Verkehrsrechtsschutz
- Schaden­­­ersatzrechtsschutz
- Disziplinar- u. Standes­rechts­­schutz
- Ordnungs­­­­­­widrigkeiterechtsschutz
- Straf­­rechtsschutz
- erweiterter Strafrechtsschutz
- Steuerrechtsschutz
- Berufsrechtsschutz / Arbeits­­­rechtsschutz
- Verwaltung­­­s­­rechts­schutz
- Wohnungs- und Grundstücks­­­­­rechtsschutz
- Unterhalts­­­­­rechts­­schutz
- Rechtsschutz in Ehesachen
- Rechtsschutz in Erbsachen
- Internetrechtsschutz
- Datenrechtsschutz
- Jäger- und Sportwaffenversicherung




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