Privatrechtsschutzversicherung, rückwirkende Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Siehe auch:'''<br />
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Privatrechtsschutzversicherung, Verkehrsrechtsschutzversicherung<br />
[[IPrivatrechtsschutzversicherung, Verkehrsrechtsschutzversicherung']]<br />





Version vom 26. April 2021, 08:35 Uhr

Eine rückwirkende Versicherung gibt es nur bei der ARAG. Es handelt sich hierbei um den Tarif "Verkehrs-Rechtsschutz-sofort". Selbst wenn ein Verkehrsunfall bereits stattgefunden hat, übernimmt die ARAG bestimmte Kosten. Voraussetzung: Der Versicherungsnehmer hat noch keinen eignen Anwalt beauftragt.

Siehe auch:
IPrivatrechtsschutzversicherung, Verkehrsrechtsschutzversicherung'


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